Mainzer Datenfabrik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Mainzer Datenfabrik GmbH.


Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Expert:innen gerne zur Verfügung. 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Beratungsdienstleistungen

  1. Sämtliche Regelungen dieser AGB der Mainzer Datenfabrik enthalten die zwischen dem Kunden und Mainzer Datenfabrik ausschließlich geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die AGB der Mainzer Datenfabrik gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts– bedingungen des Kunden erkennt Mainzer Datenfabrik nicht an, es sei denn, Mainzer Datenfabrik hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine Auftragserteilung oder Bestellung (im Folgenden „Auftragserteilung“) des Kunden stellt stets ein bindendes Angebot dar, welches Mainzer Datenfabrik innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann. Mit Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese und die jeweils anwendbaren AGB als durch den Kunden angenommen. Der Vertrag kommt auf Grundlage des Angebots von Mainzer Datenfabrik erst mit dem Eingang und nach Maßgabe des Inhalts einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) von Mainzer Datenfabrik beim Kunden zustande.
  2. Die Leistungsmerkmale des Leistungsgegenstandes werden in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Zuvor abgegebene Angebote durch Mainzer Datenfabrik – insbesondere im Hinblick auf technische Beschreibung, Menge, Preis und Lieferzeit – sind freibleibend
  3. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
  4. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
  5. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
  6. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
  7. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Rücktritt nach einer Auftragsbestätigung: Wenn der Auftraggeber den Auftrag nach Auftragsbestätigung storniert, wird vom Auftragnehmer folgende Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt:

    - Bei Auftragsstornierung 30 Tage vor Auftragsbeginn:               15% vom Auftragswert 
    - Bei Auftragsstornierung 14 Tage vor Auftragsbeginn:                30% vom Auftragswert
    - Bei Auftragsstornierung 14 Tage vor/bis Auftragsbeginn:         50% vom Auftragswert
    - Bei Auftragsstornierung bis max. 1 Tag vor Auftragsbeginn:    100% vom Auftragswert 

  9. Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
  10. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. 
  11. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
  12. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  13. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen und bekannt gewordenen Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.
  14. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, sollen schriftlich vereinbart werden.
  15. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.

Stand: Mainz, 02.2024


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT Dienstleistungen, Lizenz- und Softwareverkauf 

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die Mainzer Datenfabrik GmbH (im Folgenden Madafa genannt; Madafa.de), Taunusstraße 72, 55118 Mainz und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus den in den weiteren Vertragsunterlagen (wie Angebot, Leistungsbeschreibungen, Bestellbestätigungen, Lizenzbedingungen Dritter) getroffenen Regelungen. Diese regeln die Erbringung von IT-Leistungen durch die Madafa an den Kunden.

2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Madafa ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Verträge und Angebote

3.1 In den Vertragsunterlagen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Madafa schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.2 Alle Angebote der Madafa sind freibleibend. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die Madafa auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.

4. Leistungen der Madafa

4.1 Die Leistungen der Madafa ergeben sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

4.2 Gehört gemäß der Leistungsbeschreibung IT-Infrastruktur beziehungsweise Software zum Leistungsumfang, verbleibt diese im Eigentum der Madafa.

4.3 Die Madafa ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Madafa oder von ihr beauftragte Subunternehmer erbringen die vereinbarten Leistungen, soweit nicht abweichend geregelt, in den Ländern der Europäischen Union. Die Madafa oder von ihr beauftragte Subunternehmer können den Ort der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagern.

4.4 Bei einer Verlagerung von Leistungen in Länder außerhalb der Europäischen Union, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, informiert die Madafa den Kunden über die geplante Verlagerung. Sofern die Madafa vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Verlagerung über schwerwiegende Gründe, die eine Verlagerung nicht zulassen, informiert wird, gilt diese Verlagerung als vom Kunden genehmigt.

4.5 Als Erfolgsort gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungsübergabepunkte. Sofern kein Leistungsübergabepunkt vereinbart ist, gilt im Zweifel als Erfolgsort der Standort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wird. Mitwirkungsleistungen des Kunden

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden

5.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen zu erbringen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen sowie im Falle der Zahlung per Kreditkarte seine bei der Registrierung hinterlegten Kreditkartendaten auf dem aktuellen Stand zu halten.

b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E–Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts– oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden; es sind die nationalen und internationalen Urheber– und Marken-Patent-, Namens– und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Die Madafa ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten nach Ziffer 5.1 b) die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

c) Der Kunde hat seine Daten täglich in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern die Madafa sich vertraglich nicht zur Datensicherung verpflichtet hat.

d) Die Madafa und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Vertragsleistungen der Madafa und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Madafa.

e) Im Fall einer Verarbeitung von personenbezogen Daten im Auftrag des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung) ist der Kunde dafür verantwortlich, die entsprechende Vereinbarung mit der Madafa abzuschließen. Die Madafa ermöglicht dem Kunden, eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit der Madafa zu schließen.

f) Sollen von der Madafa besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden, hat der Kunde die Madafa hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

g) Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der Madafa durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der Madafa vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

h) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern.

i) Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden können sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergeben.

5.2 Soweit und solange der Kunde oder einer der Nutzer seine Mitwirkungsleistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt und die Leistungserbringung der Madafa dadurch beeinträchtigt ist, ist die Madafa von der Verpflichtung zur Erbringung der betroffenen Leistungen, insbesondere der Einhaltung betroffener Service Level, sowie von als verbindlich vereinbarten Terminen und Meilensteinen befreit. Madafa ist gleichwohl bemüht, die betroffenen Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Vereinbarte Fristen, Termine und Meilensteine werden ausgesetzt und bei Nachholung der Mitwirkungspflicht um einen angemessenen Zeitraum verlängert, bzw. verschoben.

Eine diesbezügliche Nichterfüllung wird vom Kunden nicht als Verletzung dieser Vereinbarung angesehen und berechtigt den Kunden nicht zu einer Kündigung dieses Vertrages. Der Kunde hat der Madafa alle aus der nicht, nicht ordnungsgemäßen oder nicht rechtzeitigen Erfüllung von Mitwirkungspflichten entstehenden Kosten, Schäden und zusätzlichen Entgelte zu erstatten.

6. Nutzung durch Dritte

Eine auch teilweise Untervermietung von IT-Infrastruktur oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit Erlaubnis der Madafa gestattet. Die Erlaubnis darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Sie gilt nur für den Einzelfall. Die Madafa behält sich vor, die Erlaubnis aus berechtigtem Interesse zu widerrufen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Nutzungsrechtseinräumung durch Kunden

Soweit in den Anhängen keine abweichende Regelung erfolgt und dies für den Zweck der Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist, gewährt der Kunde der Madafa ein einfaches, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränktes Nutzungsrecht an durch ihn beizustellenden Leistungen.

7.2 Nutzungsrechtseinräumung durch die Madafa

Soweit in den Anhängen keine abweichende Regelung erfolgt und dies für den Zweck der Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist gewährt die Madafa dem Kunden ein einfaches, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränktes Nutzungsrecht am Leistungsgegenstand.

8. Rechte Dritter

8.1 Sofern eine Vertragspartei Software bereitstellt , gewährleistet sie, dass sie die für die Verwendung dieser Software erforderlichen wirtschaftlichen Verwertungsrechte besitzt, dass diese frei von Schutzrechten Dritter ist und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Verwendung durch die andere Vertragspartei nach Maßgabe dieses Vertrages einschränken; dies gilt auch für etwaige Änderungen, Updates oder Upgrades der Software. Die bereitstellende Partei stellt insofern die andere Vertragspartei von jeder Haftung frei. Erkennt oder muss eine Vertragspartei erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der anderen Vertragspartei. In diesem Zusammenhang sind der anderen Vertragspartei sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, insbesondere zu Art und Umfang der behaupteten Schutzrechtsverletzung zu machen.8.2 Die bereitstellende Vertragspartei übernimmt die alleinige Haftung gegenüber den Schutzrechtsinhabern und erstattet der anderen Vertragspartei deren notwendige Verteidigungskosten. Für alle Haftungsansprüche hiernach gelten die Haftungsbeschränkungen dieses Vertrages.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Der Kunde zahlt die vereinbarten Entgelte zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe.

9.2 Bei Nutzung der Abrechnung über die Rechnung, ist der Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA- Lastschriftmandat, bucht die Madafa den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kundenkontos gemäß den Vereinbarungen zwischen Kreditkartenbetreiber und dem Kunden.

9.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

9.4 Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Aktualisierung seiner Kreditkartendaten (Ziffer 5.1a) nicht nach, so ist die Madafa berechtigt, für jede fehlgeschlagene Abbuchung eine Schadenspauschale von 15,00 EUR vom Kunden zu fordern. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist.

10. Verzug

10.1 Verletzt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung ist die Madafa berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

10.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Madafa vorbehalten.

11. Änderungen der Leistungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise

11.1 Madafa setzt bei der Realisierung des Vertrages auch technische Lösungen ein, die auf Basis allgemein angebotener Netzplatt- formen der Madafa und Dritter, insbesondere konzernzugehöriger Unternehmen produziert werden und bei denen Produkte und Leistungsmerkmale einer ständigen Weiterentwicklung und Überprüfung unterliegen. Soweit an einzelnen Leistungsmerkmalen der Produkte oder der diesen zugrunde liegenden Netzplattformen technische Modifikationen vorgenommen werden oder Netzdienste, Produkte oder einzelne Leistungsmerkmale nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen diese Änderungen auch in diesem Vertrag um- gesetzt werden. Die Madafa wird den Kunden informieren und im Rahmen der technischen Möglichkeiten Nachteile für den Kunden vermeiden. Die Umstellung der Leistungen durch die Madafa ist für den Kunden grundsätzlich Entgelt neutral. Bei nicht vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand für die Umstellung ist die Madafa berechtigt, diese Teilleistungen zu kündigen. Soweit sich aus der Umstellung eine erhebliche Einschränkung einer einzelnen Leistung für den Kunden ergibt, kann der Kunde diese Vertragsteile kündigen.

11.2 Die Madafa ist darüber hinaus berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungen und die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Madafa für den Kunden zumutbar ist oder diese durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen, sofern diese nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, oder bei sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Madafa weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

11.3 Madafa behält sich einseitige Leistungsänderungen und Entgeltreduzierungen zu Gunsten des Kunden vor. Der Kunde erklärt sich mit diesen Anpassungen einverstanden. Madafa wird den Kunden über etwaige Anpassungen durch Übersendung aktualisierter Versionen der bestehenden Vertragsunterlagen informieren, welche die bestehenden Unterlagen ersetzen.

12. Mängelansprüche

12.1 Die Madafa gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Leistungen nach diesem Vertrag mit ihren in den Leistungsbeschreibungen benannten Eigenschaften für die Vertragslaufzeit.12.2 Bei mangelhafter Leistung stellt die Madafa den vertragsgemäßen Zustand nach ihrer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung gemäß den Regelungen der einschlägigen Leistungsbeschreibung wieder her.

12.3 Bei einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit kann der Kunde gegenüber der Madafa, sofern vorgesehen, die in den Leistungsbeschreibungen abschließend geregelten Entgelterstattungsbeträge geltend machen.

12.4 Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen in den Vertragsunterlagen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetz- buches anzusehen. Garantieversprechen werden von der Madafa nicht abgegeben.

12.5 Mängelansprüche nach diesem Vertrag verjähren zwei Jahre nach Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

12.6 Im Übrigen sind mögliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung auf Schadensersatz unter den Voraussetzungen und im Umfang dieses Vertrages.

13. Haftung

13.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Madafa unbeschränkt.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Madafa im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Madafa durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Madafa eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Für den Verlust von Daten haftet die Madafa bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 13.2 nur, soweit der Kunde seine Daten entsprechend seiner Verpflichtung nach Ziffer 5.1 c) in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard–und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

14. Vertragsbeginn, -laufzeit und Kündigung

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sofern für die einzelnen Leistungen keine besonderen Regelungen getroffen wurden.

14.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Madafa zustande.

14.2 Die Leistungserbringung der Madafa beginnt mit dem Tag der erstmaligen Bereitstellung einer Teilleistung (betriebsfähige Bereit- stellung).

14.3 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor ihrem jeweiligen Verlängerungszeitraum schriftlich gekündigt wird.

14.4 Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.

14.5 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten (Mindest-)Vertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Madafa nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Madafa einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Madafa einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.

14.6 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

14.7 Soweit in den Anhängen keine abweichende Regelung getroffen wurde, wird die Madafa bei Beendigung dieses Vertrages alle im Rahmen der Datensicherung zu sichernden Daten für den Kunden 30 Kalendertage zur Abholung bereithalten. Der Kunde wird drei Werktage vor Abholung dem Ansprechpartner der Madafa schriftlich mitteilen, wer die zur Abholung bestimmte Person ist. Sollte der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist die Daten nicht abholen, wird die Madafa die Daten auf allen Datenträgern vernichten. Die Datensicherungspflicht der Madafa endet in jedem Fall mit Beendigung dieses Vertrages.

15. Höhere Gewalt

15.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Madafa die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Madafa nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

15.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Madafa auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

15.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

15.4 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits er- brachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

16. Datenschutz

16.1 Die Vertragsparteien werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten. Die Madafa wird ins- besondere die Verpflichtung der Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und das Fernmeldegeheimnis nach § 3 TTDSG vornehmen. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (Auftragsverarbeitung) ist von den Vertragsparteien eine Vereinbarung nach Vorgabe der jeweils aktuell geltenden Mustervereinbarung der Madafa für die Auftragsdatenverarbeitung als Anhang zu diesem Vertrag abzuschließen.

16.2 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke die- ses Vertrages verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

16.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, geheim zuhaltende Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

16.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt,

a) soweit diese der informierten Vertragspartei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,

b) oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Vertragspartei bekannt oder all- gemein zugänglich werden,

c) oder im Wesentlichen Informationen entsprechen, die der informierten Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden,

d) oder kraft Gesetzes oder kraft Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angeordnet worden ist bzw. zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient. Sobald Anhaltspunkte für die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, die zur Offenlegung vertraulicher Informationen führen könnten, bestehen, wird die an dem Verfahren beteiligte Vertragspartei die andere Vertragspartei hierüber unverzüglich informieren und eine Offenlegung der vertraulichen Information nicht ohne eine solche vorherige Information durchführen.

e) oder seit der Beendigung dieses Vertrags 2 (zwei) Jahre verstrichen sind.

16.5 Die Madafa gewährleistet eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung sowie die Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß der bei Madafa eingesetzten Standards und Technologien, insbesondere zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität der verwendeten Daten. Auf Wunsch des Kunden wird ihn die Madafa über die Maßnahmen näher informieren.

16.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten der Betriebsstätten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche und gesonderte vertragliche Kontrollrechte des Kunden.

16.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, als Referenz genannt zu werden.

17. Außenwirtschaftsbestimmungen

17.1 Die Parteien sind sich einig, dass die Leistungen unter dieser Vereinbarung den jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts, der europäischen Außenwirtschaftsverordnungen und US-Amerikanischen Exportregularien unterliegen können. Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren exportrechtlichen Bestimmungen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu beachten und ggf. notwendige Genehmigungen eigenverantwortlich einzuholen.

17.2 Werden notwendige Genehmigungen nicht oder verspätet durch die Außenwirtschaftsbehörden erteilt, ist soweit gesetzlich möglich eine Haftung der Madafa für daraus resultierende Schäden sowie sonstige Ansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Nichterteilung von Genehmigungen entfällt die Leistungsverpflichtung der Madafa. Im Falle der verspäteten Erteilung von Genehmigungen werden die im Vertrag als verbindlich vereinbarten Termine und Meilensteine entsprechend der Verspätung angemessen verlängert.

17.3 Auf Anfrage werden die Parteien der jeweils anderen Partei erforderliche Dokumente und Informationen zur Erteilung außen- wirtschaftsrechtlich notwendiger Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.

18. Sonstige Bedingungen

18.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

18.2 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.3 Abweichende Regelungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

18.4 Vertragsbezogene Mitteilungen sendet die Madafa dem Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach Wahl der Madafa an die vom Kunden benannte Postanschrift oder E-Mail Adresse.

Zusätzliche Bedingungen für Kunden mit Firmensitz im Ausland

1. Datenschutz

1.1 Die Vertragsparteien werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten. Die Madafa wird insbe- sondere die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und das Fernmeldegeheimnis sicherstellen.

1.2 Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird die Madafa personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung des Kunden erheben, verarbeiten, nutzen oder auf diese zugreifen. Für den Fall der Auftragsdatenverarbeitung gelten die mit dem Kunden vereinbarten „Ergänzenden Bedingungen Auftragsdatenverarbeitung“. Im Falle der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem jeweils anwendbaren Recht verantwortlich.

1.3 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten im Rechenzentrum der Madafa zu verlangen, in denen die Leistungen der Madafa technisch betrieben werden
1.4 Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten von der Madafa unter Beachtung der gesetzlichen Fristen gelöscht. 1.5 Die Madafa kann die Leistungen durch Subnehmer im In–und Ausland erbringen.

2. Steuern

2.1 Alle Steuern mit Ausnahme der deutschen Ertragssteuern des Auftragnehmers Zölle, Abgaben und steuerlichen Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Umsetzung dieses Vertrags fällig sind, sind vom Auftraggeber zu tragen, insbesondere Einfuhrumsatzund Mehrwertsteuern und unmittelbar damit vergleichbare Verbrauchssteuern wie "Goods and Sales"-Steuern oder "Use and Sales"-Steuern einschließlich jeglicher nicht erstattbarer und nicht abziehbarer Umsatzsteuer oder vergleichbarer „Use and Sales“ Steuern und Abgaben auf von jeglichem Unterauftragnehmern des Auftraggebers erbrachten Dienstleistungen.

2.2 Alle Preise sind Nettopreise und enthalten keine Einfuhrumsatz oder Mehrwertsteuern oder unmittelbar damit vergleichbare Verbrauchssteuern. Anfallende Mehrwertsteuern oder ähnliche Verbrauchssteuern wie "Goods and Sales"-Steuern oder "Use and Sales"-Steuern werden vom Auftraggeber getragen. Sollten derartige Steuern anfallen und zahlbar sein, stellt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber in Rechnung und befolgt die jeweils für den gesonderten Ausweis der Steuern in der Rechnung geltenden Steuergesetze. Soweit in internationale Leistungsbeziehungen die Verantwortung für die Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern im Zusammenhang mit den zu erbringenden vertraglichen Leistungen kraft gesetzlicher Vorschriften auf den Auftraggeber als Empfänger der Dienstleistung übergeht, hat der Auftraggeber sämtliche Steuern gegenüber den Steuerbehörden in seinem Ansässigkeitsstaat als eigene Steuerpflichten zu erklären. Dieses gilt ebenfalls für den Fall, dass der Übergang der Steuerschuldnerschaft vertraglich bestimmt werden kann. Der Auftraggeber erklärt hiermit seine direkte Zustimmung zu solchen vertraglichen Bestimmungen. Falls der Auftraggeber seinen Sitz innerhalb er EU, aber außerhalb Deutschlands, hat, ist er verpflichtet dem Auftragnehmer eine von der Steuerbehörde seines Ansässigkeitsstaates ausgestellte gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer vor Ausstellung der ersten Rechnung mitzuteilen. Jegliche Änderung dieser Umsatzsteueridentifikationsnummer ist unverzüglich mitzuteilen. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erklärt der Auftraggeber, dass er alle Leistungen, die unter diesem Vertrag erbracht werden, für Zwecke seines Unternehmens bezieht.

2.3 Wenn eine Steuer oder Abgabe von einer nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlung einzubehalten oder abzuziehen ist, erhöht der Auftraggeber die nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen um einen Betrag, der gewährleistet, dass der Auftragnehmer nach diesem Einbehalt oder Abzug einen Betrag erhält, der den vereinbarten Preisen entspricht.

Stand: Mainz, 02.2024

Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (ErgB-AV) für Microsoft Online Dienste 

(Office 365/Dynamics 365/Azure)

 

Diese AV bezieht sich auf die Leistungen der Mainzer Datenfabrik, insbesondere auf Produktbereitstellung, Abrechnung und Support. Die Datenhaltung durch Microsoft ist nicht Teil dieser AV.


Vertragspartner sind die Mainzer Datenfabrik GmbH (im Folgenden Madafa genannt), Taunusstraße 72, 55118 Mainz, und der Kunde.

  

1.  Allgemeines

 

Gegenstand der Vereinbarung ist die Regelung der Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Kunde) und des Auftragsverarbeiters (Madafa), sofern im Rahmen der Leistungserbringung (nach AGB und mitgeltenden Dokumenten) eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Madafa für den Kunden im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die (Fern-)Prüfung und Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Aus den AGB und den mitgeltenden Dokumenten, diesen „Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung“ sowie der „Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung“ (Anlage) - zusammen „ErgB-AV“ - ergeben sich Rechtsgrundlage, Gegenstand und Dauer sowie Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen.

 

Definitionen

Im Sinne dieser „ErgB-AV“ bezeichnet der Ausdruck 
a) „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet; „Auftragsverarbeiter“ ist die Madafa;

b) „Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und die Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

c) „AGB und mitgeltenden Dokumenten“ die, die Leistungserbringung regelnden Dokumente;

d) „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; Verantwortlicher ist die als „Kunde“ bezeichnete Vertragspartei, die hier in diesen ErgB-AV allein über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;

e) „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

f) „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

g) „weiterer Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter“ den Vertragspartner der Madafa, der von dieser mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten für den Verantwortlichen beauftragt wird;

h) „Sub-Unterauftragsverarbeiter“ den Vereinbarungspartner des weiteren Auftragsverarbeiters oder Unterauftragsverarbeiters, der von Letzterem mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten im Regelungsbereich diesen ErgB-AV beauftragt wird.


1.  Rechte und Pflichten des Kunden

 

2.1  [Zulässigkeit der Datenverarbeitung]

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklärungen) geschaffen werden, damit die Madafa die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann.

 

1.2  [Weisungen]

Die Madafa wird personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden — auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation — verarbeiten, sofern sie nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem die Madafa unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt die Madafa dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Als Weisungen sind die AGB und mitgeltenden Dokumente sowie die ErgB-AV zu verstehen. Im Rahmen der produktspezifischen Parameter bestimmt der Kunde Art und Umfang der Datenverarbeitung durch die Art der Nutzung des Produktes, durch Auswahl der dort ggf. ermöglichten Varianten z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Art der zu verarbeitenden Daten oder des Ortes der Datenverarbeitung.

Alle zusätzlichen Weisungen werden schriftlich oder per E-Mail erteilt. Die Madafa informiert den Kunden unverzüglich, falls sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen verstößt. Die Madafa ist berechtigt, die Durchführung einer solchen Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird.

 

1.3  [Ausgleich Mehrleistung]

Soweit in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten Vereinbarungen zu Leistungsänderungen getroffen wurden, gehen diese den Regelungen in diesem Absatz vor. Soweit keine Vereinbarung zu Leistungsänderungen in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten getroffen wurden, werden zusätzliche Weisungen und Maßnahmen, die eine Abweichung zu den in dieser ErgB-AV oder in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten festgelegten Leistungen darstellen, als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.

 

Zusätzliche Weisungen und Maßnahmen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - bei Mehraufwand für die Madafa gesondert zu vergüten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine angemessene Vergütung gesondert verständigen. Bei begründeten Weisungen, deren Umsetzung für die Madafa nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand möglich ist, und deshalb von der Madafa nicht umgesetzt werden, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen.

 

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Unterstützungsleistungen der Madafa nach Ziffer 2.5 und Ziffer 3.4, 3.5., 3.7, 3.8, (dort Satz 2), 3.9 und 3.10 dieserVereinbarung gesondert vergütet.

 

2.4  [Nachweis durch die Madafa]

Der Madafa steht es frei, die hinreichende Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie der Pflichten aus diesen ErgB-AV, insbesondere der technisch- organisatorischen Maßnahmen (Ziffer 4) und Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, durch die in der Anlage bezeichneten Nachweise zu belegen.

 

2.5  [Überprüfungen, Inspektionen]

Der Kunde kann auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der in diesen ErgB-AV niedergelegten Pflichten durch die Einholung von Auskünften und Abfrage der nach Ziffer 2.4 angeführten Nachweise bei der Madafa in Hinblick auf die sie betreffende Verarbeitung kontrollieren. Der Kunde wird vorrangig prüfen, ob die in Satz 1 dieses Absatzes eingeräumte Möglichkeit der Überprüfung ausreicht. Der Kunde kann darüber hinaus in besonders zu begründenden Ausnahmefällen auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz vor Ort kontrollieren. Der Kunde kann die Kontrollen selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auf seine Kosten durchführen lassen. Vom Kunden mit der Kontrolle betraute Personen oder Dritte sind mit Beauftragung nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Die vom Kunden mit der Kontrolle betrauten Personen oder Dritte werden der Madafa in angemessener Form vorangekündigt und in die Lage versetzt, ihre Legitimation zur Durchführung der Kontrollen nachzuweisen. Dritte im Sinne dieses Absatzes dürfen keine Vertreter von Wettbewerbern der Madafa oder ihrer Konzernunternehmen sein. Der Kunde wird Kontrollen mit einer angemessenen Frist ankündigen und bei deren Durchführung auf Geschäftsbetrieb und Betriebsablauf Rücksicht nehmen. Die der Madafa entstehenden Kosten für eine vor Ort Kontrolle sind vom Kunden zu tragen.


2.6  [Unterstützung durch den Kunden]

Der Kunde wird in Hinblick auf die ihn betreffende Verarbeitung die Madafa bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und/oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten unverzüglich und vollständig  informieren. Der Kunde wird in Hinblick auf die ihn betreffende Verarbeitung die Madafa bei der Prüfung möglicher Verstöße und bei der Abwehr von Ansprüchen Betroffener oder Dritten sowie bei der Abwehr von Sanktionen durch Aufsichtsbehörden zeitnah und umfänglich unterstützen.

 

 

1.  Rechte und Pflichten der Madafa

 

3.1  [Datenverarbeitung]

Die Madafa verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des getroffenen Vertrags und nach Weisung des Kunden entsprechend der Regelung der Ziffer 2.2. Die Madafa verwendet die personenbezogenen Daten für keine anderen Zwecke und wird die ihr überlassenen personenbezogenen Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Kopien und Duplikate werden ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung. Die Madafa gewährleistet, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden befassten Mitarbeiter und andere für die Madafa tätigen Personen diese personenbezogenen Daten nur auf Grundlage der Weisung des Kunden verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet

 

3.2  [Datenschutzbeauftragter]

Die Madafa wird einen unabhängigen, fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten bestellen, sofern dies von dem anwendbaren Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedsstaates, dem die Madafa unterliegt, gefordert wird.

 

3.3  [Räumliche Beschränkungen; Vollmacht]

Die Madafa wird die vertraglichen Leistungen in Deutschland bzw. von den mit dem Kunden in den AGB und mitgeltenden Dokumente sowie der ErgB-AV vereinbarten Leistungsstandorten aus erbringen. Änderungen des Ortes der Datenverarbeitung werden die Parteien bei Bedarf unter Beachtung der in dieser Vereinbarung festgelegten Form nach Maßgabe der Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.6 entsprechend vereinbaren.

Eine Datenverarbeitung in sogenannten Drittländern (d. h. Ländern, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind und über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen), wird unter Berücksichtigung der einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union auf der in der Anlage dargestellten Grundlage vorgenommen. Im Hinblick auf die von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erklärt sich der Verantwortliche damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter bzw. Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie diese von der Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln verwenden, sofern die weiteren Voraussetzungen für die Anwendung der Standardvertragsklauseln erfüllt sind. Soweit die Umsetzung der Standardvertragsklauseln mit Sublieferanten im Drittland nicht erfolgen kann, gelten für die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands durch die Madafa die Regelungen in dieser Vereinbarung zum Einsatz weiterer Unterauftragsverarbeiter und zu Änderungen.

 

3.4  [Unterstützung bei Pflichten des Verantwortlichen]

Die Madafa wird – im vertraglich vereinbarten Umfang unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen - den Kunden bei der Einhaltung seiner ihm nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten unterstützen.

 

3.5  [Unterstützung bei Überprüfung und Auskunftsbegehren]

Ist der Kunde gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer betroffenen Person (Betroffener) verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu geben, so wird die Madafa den Kunden darin unterstützen, diese Auskünfte zu erteilen, sofern diese Auskünfte die vertragliche Datenverarbeitung betreffen und soweit der Kunde dem Auskunftsbegehren nicht selbst oder bereits durch entsprechende Auswahl bestimmter Produktparameter nachkommen kann. Abhängig von der Art der Verarbeitung wird die Madafa den Kunden bei dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen. Soweit sich ein Betroffener zwecks Geltendmachung eines Betroffenenrechts unmittelbar an die Madafa wendet, leitet die Madafa die Anfragen des Betroffenen zeitnah an den Kunden weiter.

 

Die Madafa wird den Kunden – soweit rechtlich zulässig - über an sie als Auftragsverarbeiter gerichtete Mitteilungen der Aufsichtsbehörden (z. B. Anfragen, Benachrichtigung über Maßnahmen oder Auflagen) in Verbindung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach diesen ErgB-AV informieren. Soweit rechtlich zulässig wird die Madafa Auskünfte an Dritte, auch an Aufsichtsbehörden, nur nach schriftlicher Zustimmung durch und in Abstimmung mit dem Kunden erteilen.

 

3.6  [Meldung von Zwischenfällen]

Die Madafa informiert den Kunden ohne schuldhaftes Zögern über Fälle von schwerwiegenden Betriebsstörungen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und/oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

 

3.7  [Nachweis und Dokumentation]

Die Vertragsparteien unterstützen sich gegenseitig beim Nachweis und der Dokumentation der ihnen obliegenden Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.

 

3.8 [Verzeichnis von im Auftrag durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung] Die Madafa führt nach Maßgabe der einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen, denen sie unterliegt, ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Kunden durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Madafa unterstützt den Kunden auf Anfrage und stellt dem Kunden die für die Führung seines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten notwendigen Angaben zur Verfügung, soweit diese Angaben im vertraglich umschriebenen Verantwortungs- und Leistungsbereich der Madafa als Auftragsverarbeiter liegen und der Kunde keinen anderen Zugang zu diesen Informationen hat.

 

3.9  [Datenschutz-Folgenabschätzung]

Falls der Kunde eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführt und/oder eine Konsultation der Aufsichtsbehörde nach einer Datenschutzfolgenabschätzung beabsichtigt, werden sich die Vertragsparteien bei Bedarf und auf Anfrage des  Kunden über Inhalt und Umfang etwaiger Unterstützungsleistungen der Madafa abstimmen.

 

3.10 [Abschluss der vertraglichen Arbeiten, Rückgabe oder Löschung]

Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten, mit Ausnahme der aufgrund gesetzlicher Verpflichtung der Madafa weiter vorzuhaltenden personenbezogenen Daten, werden, soweit nicht in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten bereits geregelt und soweit nicht anders vereinbart, an den Kunden zurückgegeben oder auf Kosten des Kunden vernichtet bzw. gelöscht. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Soweit nicht bereits durch entsprechende Auswahl bestimmter Produktparameter durch den Kunden möglich, kann der Kunde während des Bestehens des Vertragsverhältnisses oder mit Vertragsende schriftlich die personenbezogenen Daten, die nicht gemäß Satz 1 vernichtet bzw. gelöscht sind, auf seine Kosten und in einem vorher abgestimmten Format heraus verlangen und der Madafa einen Zeitpunkt (längstens bis Vertragsende) für die Herausgabe nennen. Das Herausgabeverlangen muss der Madafa einen Monat vor dem vom Kunden benannten Zeitpunkt bzw. ein Monat vor Vertragsende zugegangen sein.

 

 

4. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

 

4.1  [Technisch organisatorische Maßnahmen]

Der Kunde und die Madafa werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein, dem Risiko angemessenes, Schutzniveau zu gewährleisten.

 

Die derzeit als geeignet angesehenen Maßnahmen der Madafa sind in der Anlage beschrieben. Der Kunde hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen vor dem Hintergrund seiner konkreten Datenverarbeitung in Hinblick auf ein angemessenes Schutzniveau bewertet und als angemessen akzeptiert. Etwaige Weiterentwicklungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4. 2.

 

4.2  [Weiterentwicklung]

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Vertragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Dabei darf das Schutzniveau das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten. Die Sicherheit der Verarbeitung und die Angemessenheit des Schutzniveaus wird der Kunde regelmäßig prüfen und der Madafa unverzüglich mitteilen, sollten die technischen und organisatorischen Maßnahmen seinen Anforderungen nicht mehr genügen. Der Kunde wird der Madafa hierzu alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Die Madafa ihrerseits kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen der EU-DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. Zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen, die über die vertraglich vereinbarten Maßnahmen hinausgehen, sind - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - bei Mehraufwand für die Madafa gesondert zu vergüten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine angemessene Vergütung gesondert verständigen. Bei Maßnahmen, deren Umsetzung für die Madafa nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand möglich ist, kann die Madafa den Vertrag kündigen.

 

4.3  [Überprüfung und Nachweis]

Für die Überprüfungs- und Nachweismöglichkeiten gelten Ziffer 2.4 und 2.5.

 

5. Vertraulichkeit

 

5.1  [Vertraulichkeit]

Die Madafa wird im Zusammenhang mit der hier vereinbarten Verarbeitung personenbezogener Daten die Vertraulichkeit wahren. Sie wird die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Vereinbarungen in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz von nicht personenbezogenen Daten bleiben unberührt. Soweit in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten hierzu keine Vereinbarung getroffen wurden, verpflichten sich beide Parteien, alle nicht allgemein offenkundigen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke außerhalb dieses Vertrages oder Zwecke Dritter zu verwenden.

 

5.2 [Pflichten beteiligter Personen]

Die Madafa wird Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, mit den für sie maßgeblichen Datenschutzvorgaben und Weisungen dieser Vereinbarung im Voraus vertraut machen.

Leistungsbeschreibung Microsoft Onlinedienste

1.  Allgemeines

Die Mainzer Datenfabrik GmbH (im Folgenden Madafa genannt;) stellt dem Kunden cloudbasierte Onlinedienste von Microsoft (Alle hier genannten Produkt- und Markennamen sind Marken der jeweiligen Eigentümer.) für Unternehmen zur Verfügung.

 

Für die Nutzung der Microsoft Onlinedienste gelten auf Kundenseite bestimmte technische Voraussetzungen, wie z. B. Internet-Zugang mit aktuellem Internet-Browser. Die Bereitstellung und Überlassung der technischen Voraussetzungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

 

2.  Leistungen

Die Madafa stellt dem Kunden cloudbasierte Dienste u. a. in den Produktvarianten

-  Office 365,

-  Microsoft 365,

-  Microsoft Teams Essentials,

-  Dynamics 365 und

-  Microsoft Server Subscriptions

zur Verfügung. Die Produktvarianten werden wiederum in verschiedenen Untervarianten bereitgestellt.

 

Microsoft 365:

-  Business Basic

-  Business Standard

-  Business Premium

-  Apps for Business Dynamics 365

-  Professional

-  Enterprise


Die Leistungen der einzelnen Varianten sind der untenstehenden Tabelle oder dem Portal zu entnehmen. Über das Portal kann der Kunde weitere Varianten der Onlinedienste von Microsoft buchen (z. B. Enterprise E1, E3, E5, E-Mail-Archivierung, Visio Online). Der aktuelle Leistungsumfang dieser Varianten ist dynamisch. Er orientiert sich stets an der aktuellen Produktbeschreibung des Herstellers Microsoft. Bei Produktänderungen seitens des Herstellers Microsoft im Rahmen der Vertragslaufzeit zwischen Madafa und Kunde gilt die aktuelle Produktbeschreibung von Microsoft als vereinbart. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang der Produktvarianten kann auf den Seiten von Microsoft (www.microsoft.com) eingesehen werden; der aktuelle Link auf den Leistungsumfang lautet: www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspx

 

2.1. Leistungen von Office 365, Microsoft Teams Essentials bzw. Microsoft 365

Die Madafa erbringt mit Office 365 bzw. Microsoft 365 in den Business Varianten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten nachfolgende Leistungen; wobei die Leistung Microsoft Teams Essentials hierbei auch als Einzelleistung (Ziffer 2.1.5) außer- halb von Office 365 bzw. Microsoft 365 gebucht werden.

 

2.1.1. E-Mail-Postfach

Mit dieser Funktion kann der Kunde seinen Nutzern E-Mail-Postfächer zur Verfügung stellen. Die E-Mail-Postfächer werden mit einer Postfachgröße von 50 GB bereitgestellt. Die Funktion ermöglicht es den Nutzern, von kompatiblen mobilen Geräten aus E-Mails zu senden und zu empfangen sowie Kalendereinträge zu aktualisieren und anzuzeigen. Innerhalb eines kompatiblen Webbrowsers kann der Nutzer auf sein E-Mail-Postfach zugreifen und damit E-Mails senden und empfangen. Zusätzlich steht dem Nutzer eine Kalenderfunktion zur Verfügung. Über eine zentrale Benutzeroberfläche kann der Kunde ein unterneh- mensweites Verzeichnis von Nutzern mit E-Mail-Adresse erstellen, Verteilergruppen erstellen und verwalten sowie weitere zentrale Einstellungen und Regeln für alle Nutzer verfassen.

 

2.1.2 Office-Anwendungen

Mit Office 365 erhalten Kunden die vertrauten Office-Anwendungen und können diese pro Nutzer auf bis zu fünf PCs und Macs installieren. In der Officeanwendung sind Textverarbeitungs- (Word), Tabellenkalkulations- (Excel), Präsentations- (PowerPoint), E-Mail-Software (Outlook) sowie weitere Software-Anwendungen enthalten. Die Software ist nach der Installation Offline nutzbar, jedoch muss das System mindestens alle 30 Tage mit dem Internet verbunden sein. Mit mobilen Apps für die Textverarbeitungs- (Word), Tabellenkalkulations- (Excel), Präsentations-Anwendungen (PowerPoint) kann der Nutzer auch unterwegs mit Office-Dokumenten arbeiten. Die mobilen Apps können aus den entsprechenden Stores im Internet heruntergeladen und nach Anmeldung des Nutzers mit den Office-Zugangsdaten genutzt werden. Die Apps können von den Nutzern auf bis zu 5 Smartphones und 5 Tablets genutzt werden.

 

2.1.3 Online Speicher (OneDrive for Business)

Jeder Nutzer erhält 1 TB persönlichen Online-Speicher, der von jedem Ort aus zugänglich ist und mit Geräten des Nutzers für den Offline-Zugriff synchronisiert werden kann (abhängig von Systemanforderungen). Dokumente können bequem für andere innerhalb und außerhalb der Organisation freigegeben werden. Der Nutzer hat jederzeit die Kontrolle darüber, wer welche Datei anzeigt bekommt und bearbeiten kann.

 

2.1.4 Onlinelösung für Teamwebsite und Intranet (Sharepoint Online)

Die Nutzer können mit dieser Funktion nutzerdefinierte Team- und projektorientierte Websites für die Zusammenarbeit erstellen und verwalten. Zusätzlich können Intranetseiten für Teams angelegt werden, um für die gesamte Organisation ein Intranetportal bereitzustellen sowie Informationen und Neuigkeiten in der Organisation auszutauschen. Über Sicherheitseinstellungen kann internen und externen Nutzern Zugriff auf diese Intranetseiten gewährt werden. Umfangreiche oder vertrauliche Dokumente können hierbei in einer sicheren Umgebung freigegeben werden

 

2.1.5 Teamwork in Microsoft 365 und als Einzelleistung (Microsoft Teams Essentials)

Mit dieser Funktion stehen den Nutzern Funktionen wie Chat (PC-zu- PC und Multiparty Chat, Übertragung von Dateien), Anrufe (PC-zu-PC, HD-Video) und Onlinekonferenzen (Beitreten zu Ad hoc oder geplanten Konferenzen) zur Verfügung.

 

 

2.1.6 Verwaltung von Benutzern und Berechtigungen (Active-Directory)

Microsoft 365 unterstützt die Synchronisierung von Nutzern, Gruppen und Kontakten mit dem Firmennetzwerk und minimiert so den Verwaltungsaufwand. Auch das einmalige Anmelden (Single Sign-On) wird unterstützt, damit sich Nutzer einfach authentifizieren können. Der Kunde kann sein bestehendes Active Directory für einfaches Setup in die Cloud synchronisieren.

 

2.1.7 Sicherheit mit Microsoft 365

Mit Microsoft 365 erhält der Kunde u. a. einen Schutz von Informationen und E-Mail Anlagen. Zur Sicherheitsarchitektur gehören die Absicherung der Anwendungen, die Bereitstellung sicherer Identitäten für Anwender und der Schutz der (mobilen) Endgeräte. Microsoft 365 bietet einen kombinierten Schutz gegen Cyberangriffe, Schadsoftware und den Verlust von Daten oder Endgeräten.

 

2.1.8 Geräteverwaltung mit Microsoft 365

Microsoft 365 erlaubt das Verwalten von mobilen Geräten und PCs für den Zugriff auf Unternehmensdaten und von mobilen Apps. Dabei können Sicherheitsanforderungen des Unternehmens zentral auf den Geräten administriert werden. Die Geräteinstallation sowie Benutzereinrichtung erfolgen über eine integrierte Admin-Konsole.

 

2.2 Leistungen von Dynamics 365

Dynamics 365 ist eine Unternehmenslösung aus der Cloud, welche die Anwendungen Enterprise Resource Planning (ERP) und Customer Relationship Management (CRM) vereint. Dynamics 365 besteht aus verschiedenen, modularen Anwendungen für betriebliche Abläufe und Prozesse wie Finanzen, Verkauf, Marketing und Kundenservice. Mit Dynamics 365 kann der Kunde die Effizienz des Vertriebs steigern, Optimierung seiner Außendienststeuerung durchführen sowie Entscheidungen aufgrund datengestützter Analysen treffen. Dynamics 365 ist mit den Office-365-Anwendungen wie Excel und Outlook vernetzt und fügt sich in die bekannten Programmumgebungen ein.

 

2.3 Leistungen von Microsoft Server Subscriptions

Microsoft Server Subscriptions sind Lizenzprodukte zu Windows Server, SQL Server und Customer Access Licenses (CAL) von Microsoft. Für die Produktvarianten zu Server Subscriptions gelten die Bestimmungen für Onlinedienste zu Volumenlizenzierung und die Produktbestimmungen zu Volumenlizenzierung in den jeweils aktuell gültigen Fassungen von Microsoft (www.microsoft.com).

 

2.4 Zugang

Der Zugang des Kunden zur Administration und Nutzung verschiedener Leistungen des Microsoft Onlinedienste Produktportfolios erfolgt über das Internet. Voraussetzung für jeden Zugang ist die Authentifizierung des Kunden mittels einer Zugangskennung, bestehend aus Benutzerkennung und Passwort. Diese werden vom Kunden vergeben. Auf weitere zusätzliche Angaben zur sicheren ersten Authentifizierung wird der Kunde auf Informationsseiten im Internet hingewiesen. Der Kunde bzw. der Administrator kann weitere Nutzer einrichten und verschiedene Rechte zuweisen (Ziffer 2.10). Für die weiteren Nutzer können der Kunde oder der Administrator weitere Benutzerkennungen generieren. Die Passwörter werden vom Nutzer selbst vergeben und können von ihm jederzeit geändert werden.

 

2.5 Support und Störungsannahme

a) E-Mail-Support

Die Madafa stellt dem Kunden für die Beantwortung von allgemeinen Fragen und von Fragen zu den technischen Funktionalitäten steht ein kostenloser Support per E-Mail zur Verfügung. Anfragen des Kunden im Rahmen dieser Supportleistung werden werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

b) Störungsannahme und Hotline-Support

Die Annahme von Störungsmeldungen steht täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr zur Verfügung. Die Beantwortung von produktbezogenen und allgemeinen Fragen erfolgt werktags (montags bis freitags) von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für die Beantwortung von produktbezogenen und allgemeinen Fragen zu Teams Telefonie steht eine eigene Hotline werktags (montags bis freitags) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Der Support nach Buchstabe b und c steht nur den Kunden, dem Administrator bzw. dessen Stellvertretern zur Verfügung; die weiteren Nutzer sind nicht supportberechtigt.

 

2.6 Betreiben der Server- und System-Komponenten der Plattform

Alle Server- und Systemkomponenten, die zum Betreiben der Plattform notwendig sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten, hoch performanten Rechnerverbund betrieben, der durch ein Firewall-System vor Angriffen und unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt ist. Die Internet-Anbindung des Rechnerverbundes erfolgt über das Internet Backbone mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Übertragungsgeschwindigkeit.

 

Für Betrieb und System-Management gelten folgende Leistungsmerkmale:

·  Betriebszeit täglich von 0.00 bis 24.00

·  Automatische Erkennung von Störungen innerhalb des Rechnerverbundes.

 

2.7 Betriebsfähige Bereitstellung

Die Zugangsdaten für die Aktivierung der Leistung bekommt der Kunde bzw. der vom Kunden benannte Administrator bei erstmaliger Bereitstellung durch die Madafa zum Termin der Bereitstellung seiner Leistungen per E-Mail zugesandt.

 

2.8 Verfügbarkeit von Microsoft Onlinediensten

 

2.8.1 Verfügbarkeit von Microsoft Onlinediensten

Details zu der Verfügbarkeit je Produkt, können im Service Level Agreement (SLA) von Microsoft entnommen werden. Das SLA ist Bestandteil des Microsoft Customer Agreement (MCA).

 

2.8.2 Verfügbarkeit von Teams Telefonie

Teams Telefonie wird mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresdurchschnitt überlassen.

 

3.  Vertragslaufzeit & Kündigung

 

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt jeweils zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der ersten Lizenz. Der Vertrag kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate.

 

3.1 Bei Buchung im Portal

Der Kunde kann Lizenzen jeweils nur mit derselben Vertragslaufzeit (ein Monat, 12 bzw. 36 Monate) buchen; eine Buchung von Lizenzen mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten ist nicht möglich. Kündigungen durch den Kunden müssen per E-Mail (info@madafa.de) erfolgen.

 

3.1.1 Vertragslaufzeit (mit Ausnahme von Microsoft Server Subscriptions)

Die Microsoft Onlinedienste werden dem Kunden über das Portal mit Mindestvertragslaufzeiten von einem Monat, 12 oder 36 Monaten überlassen. Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der ersten Lizenz.

 

3.1.2 Kündigung

a) Bei 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um zwölf Monate.

b) Bei 36 Monaten Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 36 Monate.

c) Bei einmonatiger Vertragslaufzeit

Der Vertrag kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen Monat.

 

3.1.3 Vertragslaufzeit bei Microsoft Server Subscriptions

Die Leistungen von Microsoft Server Subscriptions werden jeweils für einen vereinbarten Zeitraum (Vertragslaufzeit) überlassen und endet nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die jeweilige Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.

 

3.2 Änderung der Anzahl der Lizenzen

Der Kunde kann jederzeit neue Lizenzen in den Vertrag aufnehmen. Für die neuen Lizenzen gilt die jeweils aktuelle Restvertragslaufzeit für den Vertrag weiter. Eine Kündigung von Lizenzen, kann immer nur zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit/Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist durchgeführt werden.

 

3.3 Löschung der Daten nach der Kündigung

Die Madafa wird bei Beendigung der Vertragsbeziehung innerhalb von maximal 90 Tagen die vom Kunden gespeicherten Daten löschen. Die Löschung der in der Microsoft Cloud gespeicherten Daten ist im Microsoft Cloudvertrag geregelt.

 

 

Übersicht der Leistungsmerkmale von Microsoft 365 in den Businessvarianten:

 

Leistung

MS 365 Business Basic

MS 365
Business Standard

MS 365
Business Premium

MS 365 Apps for Business

MS Teams Essentials

Email Postfach

x

x

x

-

-

Office Anwendungen für Win & Mac

-

x

x

x

-

Office Anwendungen für Web & Mobil

x

x

x

x

-

Online Speicher

x

x

x

x

-

Online Lösung für Teamwebsite & Intranet

x

x

x

-

-

Teamwork

x

x

x

-

X

Verwaltung von Benutzern
& Berechtigung

x

x

x

-

-

Erweiterte Sicherheitsfunktionen

-

-

x

-

-

Geräteverwaltung

-

-

x

-

-

 

Zusätzliche Bedingungen Microsoft Onlinedienste

1. Zusätzliche vertragliche Regelungen

 

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen IT-Leistungen werden zwischen Kunde und Microsoft die Lizenzbedingungen von Microsoft (z. B. Microsoft Customer Agreement) und ein Service Level Agreement vereinbart. Diese Bedingungen sind auf der Produktbestellseite ersichtlich und werden dem Kunden bei Vertragsschluss mit der Madafa von der Madafa zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zu den Zusätzlichen Bedingungen Microsoft Online Dienste stimmt der Kunde zugleich den vorgenannten Lizenzbedingungen von Microsoft zu.

 

2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungen und Preise

 

2.1  Abweichend von Ziffer 11.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen IT-Leistungen gilt für die Änderung von Preisen eine Ankündigungsfrist von 30 Tagen. Die Änderungen werden dem Kunden 30 Tage vor Wirksamwerden auf der Produktbestellseite mitgeteilt.

 

2.2   Abweichend von Ziffer 11.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen IT-Leistungen gilt für die Änderung von Leistungen eine Ankündigungsfrist von 30 Tagen. Die Änderungen werden dem Kunden 30 Tage vor Wirksamwerden auf der Produktbestellseite mitgeteilt.

 

3. Tagesaktuelle Preise für nutzungsabhängige Leistungen von Microsoft Azure

 

Die Preise für nutzungsabhängige Leistungen, die vom Kunden innerhalb des Vertrages bedarfsabhängig hinzugenommen bzw. beendet werden können, werden nach tagesaktuellen Preisen abgerechnet. Diese Preise sind zusätzlich von den Währungsschwankungen zum US-Dollar abhängig; Microsoft legt den Wechselkurs in der Regel einmal im Monat (Stichtag) zu den jeweiligen Währungen (z.B. EUR) fest.

Die Preise von Microsoft sind Grundlage für die Abrechnung der Leistungen durch die Madafa mit dem Kunden. Die tagesaktuellen Preise kann der Kunde im Internet auf der Seite von Microsoft einsehen

(https://azure.microsoft.com/de-de/pricing/calculator/).

 

4. Microsoft Azure bzw. Dynamics 365 Testversion

 

Für die Testversion gelten folgende Voraussetzungen:

 

a) Der Kunde erhält einmalig und kostenlos ein Kontingent in einem auf der Produktbestellseite festgelegten Wert und entscheidet selbst, welche Dienste er hierfür in Anspruch nimmt.

b) Eine Testversion kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

c) Nach Bereitstellung der Testversion hat der Kunde 30 Tage Zeit diese in Anspruch zu nehmen. danach erlischt die Berechtigung zur Testversion.

d) Das Kontingent kann nicht ausgezahlt oder übertragen werden.

e) Die Dienste werden gesperrt, wenn das Kontingent aufgebraucht oder die 30 Tagesfrist abgelaufen ist.

f) Madafa ist jederzeit berechtigt die Leistungen der kostenlosen Testversion einzustellen.

 

Für eine Fortsetzung der durch die Testversion in Anspruch genommen Leistungen muss der Kunde auf der Produktbestellseite zu einer bezahlpflichtigen Version wechseln. Die Madafa haftet während des Testzeitraums nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

5. Microsoft Azure Marketplace / Virtual Machine Gallery – Drittanbieter

 

In Microsoft Azure können auch Dienste von Drittanbietern in einem BYOL (Bring Your Own Licence)-Modell zum Beispiel über den Microsoft Azure Marketplace oder die Virtual Machine Gallery ausgewählt werden. Der Vertrag über diese Dienste kommt mit den jeweiligen Drittanbietern zustande.

 

6. Richtigkeit der Angaben im Online-Portal

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung im Online-Portal wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Kunde hat außerdem dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und der Empfang von E- Mails nicht wegen Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Kundeverpflichtet, der Madafa die Änderung seiner Daten durch Änderung der Angaben im Nutzerkonto unverzüglich mitzuteilen. Die Madafa ist bei unrichtigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden berechtigt, die Leistung mit sofortiger Wirkung zu sperren und vom Vertrag zurückzutreten. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn die vom Kunden genannten Adressdaten, Telefonnummern, USt-ID nicht mit den Angaben im Handelsregister übereinstimmen oder sonstige öffentliche Quellen widersprüchliche Angaben enthalten.

 

7. Besondere Pflicht bei Buchung von Azure, Office 365, Dynamics 365 bzw. Microsoft 365

 

Der Kunde ist verpflichtet, der Madafa während der Laufzeit des Vertrags für den von ihm gebuchten Azure, Office 365, Dynamics 365 bzw. Microsoft 365 Mandanten ein Administrator- recht zuzuweisen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass im Azure, Office 365, Dynamics 365 bzw. Microsoft 365 Mandanten die Voreinstellung „Admin on Behalf of“ (AOBO) aktiv belassen bleibt.

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